CDU Gemeindeverband Stuhr

Erfolgreiche Arbeit unserer Kooperativen Gesamtschulen nicht gefährden!

KGS als Schulform erhalten

Die Kooperativen Gesamtschulen in Brinkum und Moordeich sind eine Erfolgsgeschichte für die Gemeinde Stuhr. Schülerinnen und Schüler wird in den jeweiligen Schulzweigen ein passgenaues Unterrichtsangebot gemacht, gleichzeitig gibt es aber eine Schulgemeinschaft unter einem Dach mit Kooperationen zwischen Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Ergänzt wird dies durch einen freiwilligen Ganztag, in dem sich die Gemeinde Stuhr stark engagiert. Leider taucht im neuen Schulgesetz der Begriff der KGS gar nicht mehr auf. Dass die KGS von der Rot-Grünen Landesregierung aufs Abstellgleis geschoben wird, wollen wir als CDU- Stuhr nicht hinnehmen. Daher werden wir in der kommenden Ratssitzung folgende Stellungnahme an die Kultusministerin beschließen: 

 
Bild: Christiane Lang Bild: Christiane Lang

Der Rat der Gemeinde Stuhr nimmt die anliegende Stellungnahme der Schulleitungen des Nordverbunds der Kooperativen Gesamtschulen (KGS) vom 11.3.2015 zustimmend zur Kenntnis.

 Der Rat spricht sich dafür aus, die Kooperativen Gesamtschulen wieder ausdrücklich als Schulform in das Schulgesetz aufzunehmen und fordert Landesregierung und Landtag auf, entsprechend tätig zu werden:

 Die Kooperativen Gesamtschulen in der Gemeinde Stuhr arbeiten seit vielen Jahren und allgemein anerkannt mit sehr gutem Erfolg. Die Wiederaufnahme ins Schulgesetz gäbe diesen Schulen die Sicherheit, dass sie eine eigene Entwicklungsperspektive und nicht nur eine Duldungsperspektive haben. Dies hätte positive Auswirkungen auf das Engagement von Lehrern, Eltern und Schülern. Verhindert würde auch, dass die Besonderheiten der Schulform KGS in der Verwaltungspraxis, zum Beispiel bei der Erarbeitung von Erlassen, aus dem Blick geraten.

 Die durch die Kooperativen Gesamtschulen gegebenen Möglichkeiten zur Umsetzung eines integrativen Unterrichts würden durch eine Wiederaufnahme in das Schulgesetz rechtlich besser abgesichert. Bei der KGS werden zwei Prinzipien mit unterschiedlicher Ausprägung verbunden: schulzweigbezogene und schulzweigübergreifende Ausrichtung. Wesentlich ist es, den Schulen auch weiterhin Gestaltungsspielraum zwischen und mit diesen beiden Prinzipien zu gewährleisten. In den Jahrgängen 5 und 6 ist die KGS stark integrativ ausgerichtet. In den übrigen Jahrgängen ist sie hingegen stärker schulzweigbezogen verfasst, aber je nach Standort auch schulzweigübergreifend organisiert. Wird durch Erlasse und andere untergesetzliche Regelungen ein Entscheidungsdruck dahingehend erzeugt, nur schulzweigbezogen zu arbeiten, werden gewachsene integrative Elemente, wie zum Beispiel der gemeinsame Unterricht in den Jahrgängen 5 und 6 oder schulzweigübergreifende Profile in den Jahrgängen 7 bis 10, unmöglich gemacht. Dieser Gefahr wird durch eine klare rechtliche Verankerung der KGS begegnet. Auch ist darauf hinzuwirken, dass die Lehrerstundenversorgung für integrative Beschulung in der KGS nicht schlechter als bei der IGS ist. Ferner, dass der schulzweigübergreifenden Profilunterricht nicht durch Vorgaben der Stundentafel eingeschränkt bzw. unmöglich gemacht wird. Der schulzweigübergreifende Profilunterricht ist ein Kernstück des Gesamtschulgedanken an den Kooperativen Gesamtschulen.