Aktueller Sachstand zur B 51 in Seckenhausen
Mit Ihrer Mail vom 31.03.2015 wiesen Sie auf unterschiedliche Bereiche in Seckenhausen hin. Die Themen wurden in der Verkehrsschau vom 26.05.2015 gemeinsam mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Nienburg sowie der Polizeiinspektion Diepholz angesprochen. Nachfolgend erhalten Sie den aktuellen Stand zu Ihren Hinweisen.
1. durchgängiger Radweg im Zuge der B 51 von Pöppel-Stauden bis Kreuz-Meyer
Die B 51 begleitet ein durchgehender Geh- und Radweg lediglich auf einer Straßenseite. Die Straßenseite der einmündenden Straßen Gärtnerstraße, Zum Sportplatz, Azaleenweg und Blumenstraße ist nur abschnittsweise mit einer Wegeverbindung ausgestattet, wie z.B. zwischen Gärtnerstraße und Zum Sportplatz. Im weiteren Verlauf der B 51 bis zur Kreuzung Kreuz-Meyer ist keine Nutzungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer auf der Straßenseite von Azaleenweg und Blumenstraße vorhanden. Es gibt einen breiten Grünstreifen, der der Entwässerung der B 51 dient.
Grundsätzlich ist es aus Sicht der Polizei begrüßenswert, wenn Radfahrer auf der jeweiligen Straßenseite in der gleichen Richtung fahren können, wie der fließende Verkehr. Sie sind dabei für den fließenden Verkehr besser sichtbar und somit reduziert sich die Gefahr von Radfahrerunfällen.
Im Zuge der Umsetzung der Querungshilfen in Höhe Azaleenweg vor einigen Jahren stellte sich die Entwässerung der B 51 als schwierig dar, wie seitens der NLStBV berichtet wurde. Seinerzeit wurde bereits geprüft, ob es möglich ist, die Wegebeziehungen für Fußgänger und Radfahrer im Zuge der B 51 zu verbessern. Vor diesem Hintergrund ist die Umsetzung eines durchgehenden Geh- und Radwegs aufgrund von zu befürchtenden Hemmnissen aufgrund von Entwässerungsthemen eher nicht zu sehen. Seitens der NLStBV wird geprüft, ob ggfs. eine Verbreiterung der Fahrbahn der B 51 in Betracht kommen könnte. Die Verbreiterung würde dann durch Markierung zu Gunsten eines Angebotsstreifens für Radfahrer auswiesen werden können. Bitte haben Sie zu diesem Themenpunkt weiterhin Geduld.
2. Fahrbahnverschwenkung Ortseingang Seckenhausen
Fahrbahnverschwenkungen wird nach Aussage von NLStBV und Polizeiinspektion lediglich eine sehr begrenzte Wirkung hinsichtlich der Reduzierung der Einfahrgeschwindigkeit zugebilligt. Aufgrund der kurzen Distanz zwischen dem Ortseingang Seckenhausen (aus Fahrenhorst kommend) und der Gärtnerstraße werden die Planungen daher auf die bauliche Umsetzung einer Querungshilfe gerichtet. Durch die Umsetzung einer Querungshilfe würde auch ein entsprechender Verschwenkungsbereich für den motorisierten Verkehr entstehen.
Bevor seitens der NLStBV Entscheidungen hinsichtlich der Querungshilfe getroffen werden, erfolgt eine Zählung der Anzahl der Querungen. Dabei werden nicht nur die Querungen berücksichtigt, die aus der Gärtnerstraße heraus erfolgen, sondern auf meinen Wunsch hin auch die Querungen, die aus dem Verbindungsweg zum Habenhauser Moor heraus erfolgen. Somit wird auch die in der Nähe befindliche Bushaltestelle Gläscher-Meyer in die Betrachtungen bei der Anzahl der Querungen einbezogen. Die Querungszählung wird durch die NLStBV vorgenommen. Bitte haben Sie Geduld, bis ich mich hierzu wieder mit Ihnen in Verbindung setzen werde.
4. Geschwindigkeitsreduzierung der B 322 zwischen Industriestraße und Kreuz-Meyer
Die außerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich 100 km/h. Nach § 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dieses aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Im Streckenabschnitt der B 322 zwischen der Kreuzung Kreuz-Meyer und der Kreuzung Industriestraße/ Obernheider Straße beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h. Insofern wurde, mit der Reduzierung auf 70 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit, bereits den Besonderheiten im Streckenverlauf mit der Kurve in Höhe der Moorstraße sowie der Kreuzung Industriestraße/ Obernheider Straße Rechnung getragen. Die B 322 ist in diesem Streckenbereich gut ausgebaut und übersichtlich. Gründe für eine weitergehende Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h sind derzeit nicht zu sehen. Insofern kann Ihrem Hinweis in diesem Punkt nicht gefolgt werden.