Entwicklungskonzept Ortskern Brinkum
Erläuterung zur verkehrlichen Situation zur Bushaltestelle am Bremer Tor
Die Errichtung der Bushaltestellen im Fahrbahnbereich der Bremer Straße wird zu zusätzlichen Unterbrechungen des Verkehrsflusses führen, so dass zumindest in Spitzenzeiten Verkehrsbehinderungen über den Bereich des Ortskernes hinaus zu erwarten sind. Es ist insbesondere zu beachten, dass die Linie 55 einen fahrplanmäßigen Aufenthalt von 5 Minuten am ZOB absolviert, der nicht auf der Fahrbahn erfolgen kann. Aber auch ohne die Linie 55 sind die täglichen Verkehrsmengen im betreffenden Bereich und die konkrete Verkehrsführung im Haltestellen- und Aufstellbereich im Hinblick auf Rückstaugefahr zu erheblich.
Die Situation im Ortskern Brinkum ist gekennzeichnet durch DTV-Zahlen von über 10.000 Fahrzeugen (ermittelt aus dem Lärmaktionsplan, LAP). Der Verkehrsfluss wird hier durch mehrere Ampelschaltungen unterbrochen, um Abbiegeverkehre aus dem und in den Ortskern von erheblicher Größenordnung zu bewältigen, denn der DTV- Wert der Feldstraße liegt bei ca. 5.000 Fahrzeugen, der der Bahnhofstraße bei ca. 10.000 Fahrzeugen (LAP). Dem stehen nur geringe Verzögerungs- und Aufstellflächen gegenüber (kaum mehr als 100 m), die z. T. noch für einen Fahrspurwechsel genutzt werden müssen. Der Organisation der Abbiegeverkehre steht daher nur ein eingeschränkter Verkehrsraum zur Verfügung. Dies erfordert mehrere Ampelsteuerungen, was zu regelmäßigen und alternierenden Unterbrechungen des Verkehrsflusses führt. Verzögerungs- und Aufstellflächen sind für die Verkehre im Ortskern nur eingeschränkt vorhanden.
Es ist zutreffend, dass bei der vorgeschlagenen Lösung linksabbiegende Busse aus südlicher Richtung kommend den Verkehrsfluss (auf der Syker Straße) unterbrechen können; eine Ampel ist jedoch weder im Bereich der Busein- und –ausfahrten noch am Parkplatz erforderlich. Dies wurde gutachterlich betrachtet und bestätigt. Bei der Lösung Haltestellen auf der Fahrbahn der Bremer Straße zu errichten würde der genannte Teilverkehr allerdings nicht nur den Verkehrsfluss im Ortskern unterbrechen, sondern alle fahrplanmäßigen Halte aller Linien, da diese auf der Fahrbahn erfolgen würden. Die Beeinträchtigung der Leichtigkeit des Verkehrs im Ortskern wäre daher bei dieser Lösung größer.
Die Umsetzung des Ortskernentwicklungskonzeptes wird zu zahlreichen verkehrlichen Änderungen im Ortskern führen. Nicht nur die Einmündung der Mühlenstraße in die Syker Straße wird dann neu zu betrachten sein, sondern bspw. auch die Einmündung der Georg-Lohmann-Straße in die Bremer Straße, die Zufahrtensituation auf die Grundstücke westlich der Bremer Straße im Entwicklungsbereich oder auch der Wegfall der vorhandenen südlichen Zu- und Abfahrt zum heutigen ZOB. Dies bedeutet, dass nicht einzelne Einmündungsbereiche und/oder Streckenabschnitte isoliert betrachtet werden können, sondern dass ein neues verkehrliches Konzept für den Ortskern erforderlich wird. Dieses kann aber erst dann erarbeitet werden, wenn die beabsichtigten Wettbewerbsverfahren einen hinreichend konkreten Stand erreicht haben. Die Gemeinde wird dies zum geeigneten Zeit-punkt veranlassen.
Im Verlauf des Planungsprozesses wurden insgesamt 10 Varianten für die vorgesehene Verlegung des Busbahnhofes entwickelt. U. a. wurden auch Haltestellen im Straßenraum geprüft. Die erforderlichen Radien und Aufstelllängen ergaben jedoch, dass bei der vorhandenen Lage von Knotenpunkten und Gebäuden Grunderwerb und z. T. Abriss von Gebäuden erforderlich wären. Die betroffenen Grundstücke stehen nicht zur Verfügung. Zudem fand die Variante „Haltestellen im Straßenraum“ während der Öffentlichkeitsbeteiligung am 27.04.2015 keine Zustimmung durch Klatschvotum.
Einstellung von € 750.000,00 in den Haushalt 2017 für die Bushaltestellen am Bremer Tor
Um nach der Endscheidung des Investorenwettbewerbes, im Rat der Gemeinde Stuhr verkehrsberecht ( siehe Erläuterung ) reagieren zu können, ist im Haushalt 2017 € 750.000,00 eingestellt worden. Das heißt nicht, das bereits zum jetzigen Zeitpunkt mit einer baulichen Maßnahme begonnen wird. Vielmehr ist es, wie bereits erläutert, aus unserer Sicht erforderlich, das erst nach Findung eines Investors, mit den baulichen Maßnahmen begonnen wird. Gleichzeitig ist es wichtig zu wissen, das bei Umsetzung der jetzigen Verkehrsplanung am Bremer Tor eine ZVBN Förderung in Höhe von € 526.000,00 eingeplant ist. Somit wird der Haushalt der Gemeinde Stuhr mit € 188.000,00 belastet.