CDU Gemeindeverband Stuhr

Position der CDU-Ratsfraktion zum Hallenbad

 Anlass für die Diskussion um ein Schwimmbad in der Gemeinde Stuhr war 
  • der steigende Anteil von Nichtschwimmern bei Kindern und

  • die zeitnah anstehende Reduzierung von Schwimmlernkapazitäten in unserer Region.

 

Diesem Thema wollen wir als CDU Stuhr uns stellen, und das mit der gebotenen Verantwortung, die ein Gemeinderat aus unserer Sicht zu tragen hat. Nämlich die notwendige Infrastruktur für Grundfertigkeiten – und dazu gehört das Schwimmenlernen – bereitzustellen, gleichzeitig aber auch die anderen Verantwortungsbereiche der Gemeinde im Auge zu haben.

In unserer Gemeinde stehen zeitnah viele umfangreiche Investitionen an von denen die meisten zu den Pflichtaufgaben in einer Gemeinde gehören, etwa:
  • der Ausbau und die Digitalisierung unserer Schulen, die fit gemacht werden sollen für die Herausforderungen der Zukunft;

  • die Modernisierung unserer freiwilligen Feuerwehren, damit diese ihren Aufgaben nachkommen und weiterhin attraktiv für ehrenamtliche Feuerwehrleute bleiben;

  • der Ausbau des ÖPNV mit dem Bau der Straßenbahn;

  • die Verbesserung des Hochwasserschutzes;

  • der Neu- und Ausbau der Kindertagesstätten aufgrund der weiterhin steigenden Bedarfe;

  • die Sanierung unserer Sportanlagen, insbesondere der drei großen Sporthallen in Brinkum und Moordeich.

 

Wir haben daher nach einer vertretbaren Lösung gesucht, um den Bedarf nach Schwimmlernmöglichkeiten dennoch erfüllen zu können und folgenden Antrag gestellt. 

 

 

Der Rat der Gemeinde Stuhr beschließt den Bau eines Hallenbades nach den grundsätzlichen Maßgaben der Variante 2 (Lehrschwimmbecken mit Hubboden) mit der Mßgabe, dass das Schwimmabzeichen in Bronze (Freischwimmer) dort erreicht werden kann und beauftragt die Verwaltung, eine gutachterliche Betrachtung für ein konkretes Umsetzungskonzept entwickeln zu lassen. Planung und Bau erfolgen in einer Form, die eine spätere Erweiterung nach den Maßgaben der Variante 1 ermöglicht. 

 

Die Finanzierung dieser Planungskosten erfolgt über den entsprechenden Ansatz im Haushaltsplan 2020.

 

In der Entscheidung über Investitionen muss der Rat immer die Finanzierbarkeit im Auge behalten. Mit Blick auf die Corona-Krise werden die Einnahmen aus Gewerbe- und Einkommensteuer künftig deutlich geringer ausfallen, als bisher. In unseren Nachbarkommunen, wo Haushaltsberatungen bereits aufgenommen wurden, wird dies deutlich. Gleichzeitig müssen die laufenden Kosten für Verwaltung, Kindergärten, ÖPNV und viele weitere kommunale Aufgaben getragen werden.

 

Vor diesem Hintergrund halten wir die als „große Lösung“ dargestellte Variante eines Schwimmbades für 

  • mindestens 15,5 Mio. Euro plus Grundstück und

  • einem jährlichen Zuschussbedarf von 600-800 Tausend Euro plus Abschreibungen und Finanzierungskosten

 

derzeit nicht für verantwortbar.

 

Ein Lehrschwimmbecken dagegen ist mit 4,6 Mio. Euro Investition und etwa 140 Tausend Euro jährlichem Zuschussbedarf ebenfalls eine finanzielle Herausforderung. Diese erscheint aber machbar. Und ein Lehrschwimmbecken wäre vor allem zeitnah – und das ist für viele Familien heute wichtig – realisierbar. 

 

Dabei würde diese Variante neben Schwimmlernkursen auch Grundschulunterricht, aber auch Wassergymnastik oder Aquafitness-Angebote ermöglichen.