"Wahlrechtsreformen müssen im Konsens gefunden werden
Die Wahlrechtsreform, die die Ampelkoalition in dieser Woche verabschiedet hat, stößt beim heimischen direktgewählten Bundestagsabgeordneten Axel Knoerig (CDU) auf scharfe Kritik. "Aus meiner Sicht ist das nicht der inhaltlich richtige Weg und ein schlechtes Zeichen für eine überparteiliche Lösung. Der Ampel war es wichtiger, das Gesetz schnell durch das Parlament zu bringen, statt mit Gründlichkeit zu arbeiten.", kommentierte Knoerig das Vorgehen der Regierung. Aus seiner Sicht ist die Verkleinerung des Parlamentes richtig. Nur der Weg der Ampel ist der falsche.
Besonders die Schwächung der direkt gewählten Abgeordneten gerät in die Kritik. "Wer in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erringt, der sollte auch ins Parlament einziehen. Gerade in Wahlkreisen mit knappen Ergebnissen wird doch meist sehr engagiert um jede Stimme gekämpft. In Zukunft kann es passieren, dass solche Wahlkreise nicht mehr im Parlament vertreten sind oder der unterlegene Kandidat einzieht, während der Gewinner aufgrund einer "fehlenden Hauptstimmendeckung" in die Röhre schaut", fasste Knoerig den Unmut der Opposition zusammen. Besonders brisant: Während das Ampel-Wahlrecht die Regierungsparteien eher bevorzugt, würde der CSU und der LINKEN der Ausschluss aus dem Bundestag drohen. "Politische Gegner konfrontiert man mit Argumenten, man schmeißt die nicht durch eine Wahlrechtsreform aus dem Parlament", kommentierte Knoerig die Lage.
Für Kritik sorgte aber auch das rigorose Vorgehen der Ampel bei dieser Wahlrechtsreform. Kompromisse gegenüber der Opposition hatte die Ampel nämlich nicht gesucht. "Eigentlich muss eine Wahlrechtsänderung immer im Konsens gefunden werden. Denn wenn sich die Mehrheiten bald wieder ändern sollten, könnten die jetzt unterlegenen Kräfte einfach wieder eigene Anpassungen vornehmen. Wo das hinführt sieht man in den USA", erklärte Knoerig. Das letzte Wort ist in der Angelegenheit allerdings noch nicht gesprochen. Gemeinsam mit seinen Fraktionskollegen wird Knoerig gegen das Ampel-Wahlrecht Verfassungsbeschwerde einlegen."