Knoerig: Fast 3,5 Millionen Euro für Städtebauförderung im Wahlkreis Diepholz/Nienburg in diesem Jahr
Seit Jahren nutzen viele Kommunen im Wahlkreis Diepholz/Nienburg I die finanzielle Unterstützung durch die Städtebauförderung von Bund und Land und auch in diesem Jahr fließen diverse Mittel in die heimische Region. Laut einer Pressemitteilung des CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Knoerig können die sieben Kommunen Diepholz, Hoya, Stuhr, Sulingen, Syke, Wagenfeld und Weyhe von anhaltender Förderung profitieren.
So wird die Diepholzer Innenstadt weiter über das Programm „Lebendige Zentren“ unterstützt, mit einem Bundeszuschuss von 200.000 Euro. Für den Bereich Willenberg/Lüderstraße, der seit 2008 gefördert wird, gibt es in 2023 einen Zuschuss von 400.000 Euro im Programm „Sozialer Zusammenhalt“.
Ebenfalls über das Programm „Lebendige Zentren“ werden die Innenstadt von Hoya (500.000 Euro), die Stuhrer Ortsentwicklung (455.000 Euro), das Sulinger Zentrum (250.000 Euro), der Wagenfelder Ortskern (830.000 Euro) und der Ortskern von Weyhe-Leeste (30.000 Euro) gefördert. In Syke wird der Bereich Bahnhof-/Gartenstraße im Rahmen des Förderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ mit 800.000 Euro unterstützt.
Insgesamt werden damit fast 3,5 Millionen Euro an Bundesmitteln für den Wahlkreis Diepholz/Nienburg zur Verfügung gestellt, wobei Mittel in gleicher Höhe vom Land Niedersachsen und den jeweiligen Kommunen dazukommen.
„Es ist gut und richtig, dass die Städtebaumittel auf dem hohem Niveau von 790 Millionen Euro, das wir in der letzten Wahlperiode auf Bundesebene etabliert haben, erhalten bleiben“, erklärt Knoerig, stv. Mitglied im Bauausschuss des Deutschen Bundestages. „Die angedachten Kürzungen seitens der Ampel-Bundesregierung sind anscheinend vom Tisch, denn im Haushaltsentwurf für 2024 sind ebenfalls 790 Millionen Euro vorgesehen.“
Der Abgeordnete weiter: „Die Städtebauförderung ist ein wichtiges Förderinstrument für unsere Kommunen. Sie stärkt die Lebensqualität und Zukunftsfähigkeit unserer ländlichen Kleinstädte und Gemeinden. Zugleich kommen die örtlichen Bauprojekte dem heimischen Handwerk zugute.“
Knoerig weist abschließend darauf hin, dass sich niedersächsische Kommunen bis zum 15. September 2023 für eine Sonderförderung für Maßnahmen zur Integration und Unterbringung von Geflüchteten bewerben können:www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/bauen_wohnen/stadtebauforderung/stadtebauforderung-in-niedersachsen-217289.html